Elternmitwirkung

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Elternmitwirkung umfasst alle Rechte der Erziehungsberechtigten der Kinder eines einzelnen Schulstandorts. Der Schulstandort bietet diese Rechte an, die Erziehungsberechtigten haben darauf einen Anspruch und können die Rechte wahrnehmen.

  • Elternmitwirkung schliesst alles aus, was den Unterricht im engeren Sinne betrifft (Lehrplan, Methodik, Beurteilung Unterricht, Beurteilung Lehrpersonen). Ebenso ausgeschlossen ist das Personalwesen.
  • Elternmitwirkung wird wirksam, wenn Erziehungsberechtigte wie das Team der Lehrpersonen einvernehmlich zu Entscheidungen gelangen.
  • Elternmitwirkung setzt eine offene, partnerschaftlich geprägte Beziehung zwischen Erziehungsberechtigten und Schule voraus.